Mit der Ernennung der designierten Pfarrer im Januar 2024 und der Bekanntgabe der künftigen Leitenden Referentinnen und Referenten sowie Stellvertretenden Pfarrer im Oktober 2024 stehen die pastoralen Leitungspersonen der neuen Pfarreien seit längerem fest. Mittlerweile wurde auch über die Besetzung aller Pfarreiökonominnen und Pfarreiökonomen entschieden, welche die Vermögensverwaltung der künftigen Kirchengemeinden verantworten werden.
Von den insgesamt neun Frauen und 27 Männern konnten insgesamt 25 Personen aus den Reihen der bisherigen (stellvertretenden) Leitungen von Verrechnungsstellen bzw. (stellvertretenden) Geschäftsführungen von Gesamtkirchengemeinden für die Besetzung dieser wichtigen Position gewonnen werden. Nach einem Interessenbekundungsverfahren haben Interessierte aus den genannten Personengruppen Bewerbungsgespräche mit den designierten Pfarrern sowie den Stellenbesetzungsausschüssen der Stiftungs- und Pfarrgemeinderäte geführt. Die örtlichen Gremien haben anschließend Voten abgegeben, auf deren Grundlage das Erzbischöfliche Ordinariat wiederum über die Übertragung der Stellen entschieden hat. Die weiteren elf Stellen, die nicht intern besetzt werden konnten, wurden öffentlich ausgeschrieben und konnten jüngst ebenfalls allesamt unter Einbeziehung der besagten Gremien besetzt werden.
Zur Unterstützung ihrer vielfältigen Aufgaben rund um die Vermögensverwaltung wird den Pfarreiökonominnen und Pfarreiökonomen jeweils eine Stellvertretung sowie ein Team aus unterschiedlichen Verwaltungsmitarbeitenden zugewiesen werden. Die Stellen der Stellvertretungen wurden gleichermaßen ausgeschrieben und konnten größtenteils bereits besetzt werden, einzelne Bewerbungsverfahren laufen derzeit noch. Sowohl die Leitungsperson als auch die dazugehörigen Mitarbeitenden der Verwaltung werden jeweils Beschäftigte der Erzdiözese Freiburg sein. Dienstbeginn der Pfarreiökonominnen und -ökonomen wird in der Regel der der 1. Oktober 2025 sein. Somit werden bis dahin alle künftigen Leitungsfunktionen besetzt sein und die 36 Pfarreien und Kirchengemeinden sind gut aufgestellt für ihre Errichtung zum 1. Januar 2026.
Im Zuge des Zukunftsprozesses Kirchenentwicklung 2030 wurden zusätzliche neue Funktionsstellen geschaffen, an die der Pfarrer in Zukunft differenzierte Leitungsaufgaben übergeben wird. Damit einher geht ein neues Verständnis von Leitung im Team. Mit diesem Prinzip sollen in den künftigen Räumen unter anderem die pastorale Vielfalt, Kreativität und Handlungsspielräume gefördert werden.

