Umsetzungsschritte für Ziele der Diözesanstrategie beschlossen
13.05.2025 |
Grundlage für künftige Gestaltung der Erzdiözese Freiburg
Nach Weiterentwicklung der Beratungsergebnisse aus dem Diözesanforum 2024 wurde nun entschieden, wie diese realisiert werden.
Beim Diözesanforum am 15./16. November 2024 in Freiburg haben die rund 250 Mitglieder Maßnahmen erarbeitet, mit denen die 13 strategischen Ziele der Diözesanstrategie in den künftigen Pfarreien sowie auf Diözesanebene umgesetzt werden sollen. Die Diözesanstrategie wurde 2022 von Erzbischof Stephan Burger verbindlich in Kraft gesetzt. Ausgangspunkt der Beratungen waren die Gründungsvereinbarungen der Pfarreien, in denen diese beschreiben, wie sie die Diözesanstrategie vor Ort umsetzen, sowie Überlegungen aus dem Erzbischöflichen Ordinariat. Wie zum Abschluss des Diözesanforums durch Generalvikar Christoph Neubrand angekündigt, wurde nun entschieden, wie die Beratungsergebnisse des Diözesanforums realisiert werden sollen. Hierzu wurden die Arbeitsergebnisse der Delegierten im ersten Halbjahr 2025 in die Leitungskonferenz der Erzbischöflichen Kurie, in die Projektleitung der Kirchenentwicklung 2030 sowie in den Diözesanpastoralrat eingebracht und dort weiterentwickelt. Die Resultate dieser Beratungen wurden nun vom Erzbischof final bestätigt. Die beschlossenen Umsetzungsschritte sind hier aufgelistet; dabei sind sie wie nachfolgend beschrieben zu unterscheiden.
Auf Diözesanebene resultieren daraus konkrete Arbeitsaufträge an die Hauptabteilungen, das Justitiariat und die Stabsstellen der Erzbischöflichen Kurie. Auf Ebene der Pfarreien sind die Umsetzungsschritte als Empfehlungen formuliert. Die Gründungsvereinbarungen bleiben davon unberührt und die Verantwortlichen vor Ort entscheiden, inwiefern sie die Empfehlungen umsetzen, um die strategischen Ziele in ihrer Pfarrei zu erreichen. Auch wurde bewusst auf Zeitvorgaben verzichtet im Vertrauen darauf, dass die diözesanen sowie lokal Verantwortlichen am besten selbst einschätzen können, wann welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind. Das Prinzip der Subsidiarität als Grundlage der Kirchenentwicklung 2030 wird damit weiterhin konsequent umgesetzt. Gleichzeitig verdeutlichen die Umsetzungsschritte die Weiterentwicklung des Zukunftsprozesses gemäß der Diözesanstrategie hin zur inhaltlichen Gestaltung einer zukunftsorientierten Kirche.

